In unserem Glossar finden Sie kurze Erklärungen für einige im Zusammenhang mit steuerlichen Belangen häufig verwendete Begriffe. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir für den Inhalt des Glossars auch aus haftungsrechtlichen Gründen keine Gewähr übernehmen können. Detaillierte und verbindliche Auskünfte können wir nur im Rahmen einer individuellen, entgeltlichen Beratung erteilen. Kontaktieren Sie uns hierzu gerne.

Die Abgeltungssteuer ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die seit dem 1. Januar 2009 geltende pauschale Besteuerung der Kapitalerträge, sofern diese die gesetzlichen Freibeträge überschreiten. Für die Inanspruchnahme der Freibeträge sollte der Anleger seiner Bank oder Depotstelle einen Freistellungsauftrag erteilen. Die Abgeltungssteuer wird direkt von den Schuldnern der Kapitalerträge einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Der Steuerzahler erhält einen Beleg über die Höhe des einbehaltenen Betrages.

Das Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung für Eltern, die sich nach der Geburt eines Kindes für eine 12-monatige Babypause entscheiden. Das Elterngeld beträgt 67% des Einkommens, das der Antragsteller in den letzten 12 Monaten vor der Geburt seines Kindes erzielt hat, jedoch mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro/Monat. Entscheidet sich der Partner ebenfalls für eine Babypause, wird das Elterngeld für weitere zwei Monate gezahlt, insgesamt also für maximal 14 Monate. Der Antrag auf Elterngeld muss beim zuständigen Bezirksamt gestellt werden.

Ab 2010 ermöglicht das Faktorverfahren Ehegatten, die beide Arbeitnehmer sind, sich für die Steuerklassen IV und IV mit Faktor zu entscheiden. Bei diesem Verfahren werden die steuermindernden Freibeträge sowie die Vorteile des Ehegattensplittings bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Außerdem werden die bei der Kombination der Steuerklassen III und V häufigen Nachzahlungen vermieden. Die Ermittlung des Faktors und dessen Eintragung auf beide Steuerkarten müssen beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.

Die Gewerbesteuer wird von allen in Deutschland ansässigen Gewerbebetrieben erhoben. Ihre Höhe ist abhängig vom Gewinn des Gewerbebetriebs und vom Hebesatz, den jede Kommune für die in ihrem Gebiet ansässigen Unternehmen festlegt. Die Gewerbesteuer fließt nicht an den Bund, sondern an die jeweiligen Kommunen und dient zur Bestreitung ihrer öffentlichen Ausgaben.

Das Haushaltsscheckverfahren ist ein vereinfachtes Melde- und Beitragsverfahren für Minijobber im Haushalt. Mit dem Haushaltsscheck meldet der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei der Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung in Essen an. Dort werden die vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge, Umlagen und Steuern berechnet. Durch die Anmeldung ist der Arbeitnehmer auch unfallversichert.

Kleinunternehmer sind von der Erhebung der Umsatzsteuer befreit, sofern ihr Umsatz im vergangenen Kalenderjahr unter 17.500 Euro lag und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Der Kleinunternehmer kann allerdings auch die Regelbesteuerung wählen.

Ein Minijob ist ein Beschäftigungsverhältnis im Niedriglohnbereich. Zu den Minijobs gehören geringfügig entlohnte Beschäftigungen mit einem monatlichen Entgelt von derzeit maximal € 450, Aushilfsjobs, Minijobs in Privathaushalten (s. a. Haushaltsscheckverfahren) und andere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse. Auch für Minijobs gilt der gesetzliche Mindestlohn von derzeit € 8,84/Stunde. Demnach darf ein Minijobber maximal 50,9 Stunden/Monat arbeiten, um die Grenze von € 450 nicht zu überschreiten.

Bei der Rürup-Rente handelt es sich um eine staatlich subventionierte, kapitalgedeckte Basisrente, die in erster Linie für den Aufbau einer privaten Altersvorsorge für Freiberufler, Selbstständige und Gewerbetreibende interessant ist. Auch die Rürup-Rente muss – wie die Riester-Rente – lebenslang verrentet werden. Die Beiträge führen zu einem gesonderten Sonderausgabenabzug. Eine Kinderzulage wird nicht gewährt. Voraussetzung für die staatliche Förderung ist die Zertifizierung des Rürup-Vertrages.

Sonderausgaben, die im Rahmen der Steuerklärung geltend gemacht werden können, sind z. B. Kirchensteuer, Spenden sowie Kosten für Unfall- und Krankenversicherungen.

Jede natürliche und juristische Person, die selbstständig eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausübt und damit nachhaltig Einnahmen erzielt, ist zum Einbehalt und zur Erhebung der Umsatzsteuer auf umsatzsteuerpflichtige Leistungen verpflichtet. Die vereinnahmte Umsatzsteuer muss im Rahmen der monatlichen bzw. vierteljährlichen bzw. jährlichen Voranmeldungen an das Finanzamt abgeführt werden. Ausgenommen von der Erhebung der Umsatzsteuer sind Kleinunternehmer mit Umsätzen unter 17.500 Euro im Vorjahr und voraussichtlich weniger als 50.000 Euro im laufenden Jahr.

Außergewöhnliche Belastungen sind steuerlich relevante Ausgaben, die die dem Steuerzahler aufgrund seines Einkommens zumutbare Belastung übersteigen. Hierzu zählen unter anderem Kosten für Kinderbetreuung, nicht von der Krankenversicherung erstattete Arzt-oder Arzneimittelkosten und Kosten für die Pflege.

EÜR steht für Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Mit der EÜR wird das Betriebsergebnis eines Freiberuflers oder eines Unternehmens bzw. Unternehmers ermittelt, der nicht zur Bilanzierung verpflichtet ist. Hierbei werden Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben gegeneinander verrechnet.

Freibeträge sind gesetzlich festgelegte Beträge, die zur Minderung der Einkommensteuer, Erbschaftsteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer beitragen.

Die Grunderwerbsteuer fällt beim Erwerb eines inländischen Grundstücks an. Nach Vorlage aller relevanten Unterlagen wird die Grunderwerbsteuer vom zuständigen Finanzamt festgesetzt. Nach Erhalt der Zahlung erteilt das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, ohne die eine Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch nicht erfolgen darf.

Sie wurde zum 1. Juli 2007 in Deutschland eingeführt und ist auch unter dem Begriff Steuer-ID-Nummer bekannt. Im Gegensatz zur bisherigen Steuernummer bleibt die Identifikationsnummer auch bei einem Umzug unverändert. Unabhängig vom Wohnsitz ermöglicht sie so den Finanzbehörden die eindeutige Identifikation eines Steuerpflichtigen und trägt damit auch zum Bürokratieabbau sowie zu einer besseren Kontrolle von Leistungsmissbrauch und Steuerbetrug bei.

Der Leitzins ist der von der Europäischen Zentralbank (EZB) festgelegte Zinssatz, zu dem sich Banken von einer Zentral- oder Notenbank Geld leihen können. Die Festlegung des Leitzinses ist ein Instrument zur Kontrolle des Wirtschaftswachstums und der Inflation.

Eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) können Personen beantragen, deren Gesamteinkommen voraussichtlich unterhalb der Summe der gesetzlich festgelegten Freibeträge liegen wird. Es handelt sich meistens um Rentner, Studenten oder Teilzeitbeschäftigte mit geringem Einkommen. Die Bescheinigung muss beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Sie gilt für maximal drei Jahre. Bei Vorlage der NV-Bescheinigung führt die Bank keine Kapitalertragsteuer an das Finanzamt ab.

Der Säumniszuschlag wird erhoben, sofern der Steuerschuldner eine Steuer nicht innerhalb von drei Tagen nach dem Fälligkeitstag bezahlt hat. Der Säumniszuschlag beträgt 1% für jeden angefangenen Monat.

Seit ihrer Einführung im Jahr 2007 wurde jedem Bürger eine elfstellige Steuer-Identifikationsnummer (auch Steuer-ID) zugeteilt. Sie bleibt auch bei einem Umzug unverändert und wird künftig die bisherige Steuernummer ersetzen.

Wird einem Unternehmer von anderen Unternehmern Umsatzsteuer für umsatzsteuerpflichtige Leistungen in Rechnung gestellt, dann ist dieser berechtigt, sich die gezahlte Umsatzsteuer im Rahmen seiner Umsatzsteuervoranmeldungen erstatten bzw. diesen Betrag mit der eigenen Umsatzsteuerschuld verrechnen zu lassen.

Die Einkommensteuer ist auf das Einkommen natürlicher Personen zu zahlen. Sie wird unter Berücksichtigung diverser Freibeträge und abzugsfähiger Kosten individuell errechnet. Bei Arbeitnehmern wird die Einkommensteuer in der Regel durch den Arbeitgeber vom Lohn/Gehalt einbehalten und direkt an das zuständige Finanzamt abgeführt. In diesem Fall spricht man von Lohnsteuer.

Factoring ist eine Möglichkeit der Unternehmensfinanzierung durch den Verkauf von Außenständen an ein Factoringinstitut. Durch die Abtretung der Zahlungsforderungen eines Unternehmens lässt sich die Liquidität bei relativ geringen Kosten sofort erhöhen.

Zinsen und andere Kapitalerträge müssen versteuert werden. Die sogenannte Abgeltungssteuer wird direkt von den Kreditinstituten oder den Depot-Verwaltern an die zuständigen Finanzämter abgeführt. Den jedem Steuerzahler zustehenden jährlichen Freibetrag von € 801 (bei gemeinsam veranlagten Paaren € 1602) können Sie mithilfe eines dem Kreditinstitut vorgelegten Freistellungsauftrags direkt von der Steuer abziehen lassen. Auf dem Freistellungsauftrag muss Ihre Steuer-Identifikationsnummer angegeben sein. Für das laufende Kalenderjahr muss er spätestens zum Jahresende vorgelegt werden.

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Tätigkeiten, die in Ihrer Wohnung, Ihrem Haus oder auf Ihrem Grundstück von externen Dienstleistern ausgeführt werden. Hierzu gehören u. a. Reinigung der Wohnung, Teppiche oder Fenster, Gartenarbeiten, Hausmeisterleistungen, Kinderbetreuung u.v.m. Sofern sie von ihrem Vermieter eine detaillierte Nebenkostenabrechnung erhalten, können Mieter u. a. auch die Kosten für den Schornsteinfeger, die Treppenhausreinigung, den Winterdienst etc. geltend machen.

Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit ist, dass Ihnen der Dienstleister eine Rechnung zukommen lässt, die Sie per Überweisung bezahlen. Barzahlung wird nicht anerkannt. Im günstigsten Fall kann Ihre Steuerschuld durch haushaltsnahe Dienstleistungen bis zu € 4.000,00 gemindert werden.

Insolvenz bezeichnet die Unfähigkeit eines privaten Schuldners oder eines Unternehmens, seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können

Die Lohnnebenkosten sind die gesetzlich festgelegten Beiträge zur Arbeitslosen-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Die Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu je 50%. Bei der Kranken- und Pflegeversicherung ist der vom Arbeitnehmer zu tragende Anteil derzeit etwas höher als der Arbeitgeberanteil.

Die Riester-Rente ist eine vom Staat geförderte private Altersvorsorge für Arbeitnehmer als freiwillige Ergänzung zur gesetzlichen Altersvorsorge. Sie kann bei Fälligkeit nicht in einer Summe ausgezahlt, sondern muss lebenslang verrentet werden. Bei Einzahlung des Mindesteigenbeitrags und nach Stellung des Zulagenantrags beträgt die maximale staatliche Grundzulage pro Jahr und Vertrag derzeit 154 Euro und 184 Euro für jedes Kind bzw. 300 Euro für Kinder, die nach dem 31.12.2007 geboren wurden. Voraussetzung für die staatliche Förderung ist die Zertifizierung des Riester-Vertrages.

Als Scheinselbstständige bezeichnet man Erwerbstätige, die zwar als Unternehmer auftreten, aber nur einen Auftraggeber haben und ihre Arbeit an einem vom Auftraggeber zugewiesenen Arbeitsplatz zu festen Arbeitszeiten verrichten. Eine derartige Tätigkeit wird vom Gesetzgeber als abhängige Beschäftigung eingestuft. Sie ist damit sozialversicherungspflichtig.

Das deutsche Steuerrecht kennt sechs Steuerklassen, die sich in der Höhe der steuerlichen Belastung unterscheiden. Die Einordnung in die Steuerklasse hängt entscheidend von der familiären Situation des Steuerzahlers ab.

Verheiratete Paare,die zusammen veranlagt werden, haben die Wahl zwischen den Kombinationen IV und IV bzw. III und V. Lassen Sie sich beraten, welche Kombination in welcher Lebenssituation für Sie die günstigere ist.

Werbungskosten sind steuerlich relevante Ausgaben,die der Steuerzahler im Zusammenhang mit der Ausübung seines Berufs hat.Hierzu zählen unter anderem Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Weiterbildungen, oder doppelte Haushaltsführung.